Aufgaben

Alle zwei Jahre wird aus jeder Gruppe ein Elternvertreter von den Eltern gewählt. Sie bilden zusammen mit der Kita-Leitung und einem Vertreter des Trägers das Kuratorium.

 

Die Elternvertreter setzen sich für die Belange unserer Kita, als auch für die aller Kinder und Eltern ein und sind nicht auf eigene Vorteile bedacht.

 

Sie haben ein Mitspracherecht bei Vorhaben in der Kita und wirken unter anderem bei der Planung und Gestaltung von Festivitäten mit und unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit der Kita. Die Elternvertreter kennen die Konzeption der Einrichtung und vertreten diese auch in der Elternschaft.

 

Ihre Aufgabe ist es, als Brücke zwischen den Eltern, der Kita und dem Träger zu agieren und diesen in grundsätzlichen Entscheidungen zu beraten.

 

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Die Beratung der Grundsätze für die Bildungs- und Erziehungsarbeit

  • Die Beratung der Grundsätze für die Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen

  • Die Anhörung zu Festlegungen der baulichen Beschaffenheit sowie räumlichen und sachlichen Ausstattung

  • Die Unterstützung der Bemühungen des Trägers, um eine ausreichende und qualifizierende personelle Besetzung

  • Die Beratung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu den Kostenbeiträgen

  • Die Beteiligung im Verfahren zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen

  • Die Information der Eltern

 

Bei Änderungen der Konzeption und der Öffnungs- und Schließzeiten ist die Zustimmung ebenfalls erforderlich.